Wir beraten Arbeitnehmer, Beamte, Rentner als Mitglieder in ihren Steuersachen
bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, Renten, Pensionen
bei Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
bei zusätzlichen Einkünften aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und bei Spekulationsgeschäften, wenn die Einnahmen daraus insgesamt 13.000 €, im Falle der Zusammenveranlagung 26.000 € nicht übersteigen.
bei Zahlung und Empfang von Unterhaltsleistungen
beim Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz
bei der Eigenheimzulage (nur noch bis 31.12.2005)
bei der Investitionszulage nach §§ 3 bis 4 InvZulG 1999
bei der Wohnungsbauprämie
bei der Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge ("Riester-Rente")
bei der Rentenbesteuerung (Alterseinkünftegesetz)
NEU: steuerfreie Einnahmen aus öffentlichen Aufwandsentschädigungen und Einnahmen nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder
NEU: Arbeitgeberaufgaben im Zusammenhang mit den haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen (Bundesknappschaft/Minijob-Zentrale)
Mitglied im
Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V.